LEITERPLATTENPREISE

Stückpreise für Ihre Leiterplatten werden immer individuell für Sie kalkuliert. Bitte benutzen Sie unser ANFRAGEFORMULAR, oder senden Sie uns ein kurzes Fax an die Nummer
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LIEFER- UND ZAHLUNGSBEDINGUNGEN



EIGENTUMSVORBEHALT

Alle Liefergegenstände bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Preise Eigentum der Firma HEGER GMBH und werden dem Kunden bis zur Auflösung des Eigentumsvorbehaltes nur teilweise überlassen.

Solange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist eine Weiterveräußerung der Ware sowie eine Verpfändung , Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung an Dritte nur mit Zustimmung von Firma HEGER GMBH erlaubt.

Der Kunde tritt bereits jetzt seine Forderung aus einer Weiterveräußerung der Ware oder Überlassung an Dritte in der Höhe an die HEGER GMBH ab, die den Betrag aller der HEGER GMBH zustehenden Forderungen entspricht. Bei Weiterverwertung zusammen mit der HEGER GMBH nicht gehörenden Gegenständen (Bauteilen etc.) werden die Forderungen anteilmäßig an die HEGER GMBH abgetreten.

Verarbeitet der Kunde die gelieferte Ware zu einer neuen Sache, oder baut er sie in eine fremde Sache ein, so geschieht dies für die HEGER GMBH. Ein Eigentumserwerb des Kunden nach § 950 BGB findet insoweit nicht statt, vielmehr steht das Miteigentum nach § 947 BGB der HEGER GMBH zu. Das von der HEGER GMBH in diesen Fällen erworbene Miteigentumsrecht bestimmt sich nach dem Verhältnis der zur Zeit der Verbindung bestehenden Werte, der von der HEGER GMBH gelieferten Ware einerseits und den sonstigen Waren andererseits.

Werden die Forderungen der HEGER GMBH nach Fälligkeit bzw. nach Nachfristsetzung nicht vollständig bezahlt, so erlischt das Gebrauchsrecht des Kunden an der Ware, und die HEGER GMBH ist dann berechtigt, die Ware ohne Gerichtshilfe aus dem Gewahrsam des Kunden zu entfernen.


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